ENERGIEBERATUNG
Bei
Verkauf oder Neu-Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung ist der
Vermieter / Verkäufer verpflichtet einen Energieausweis vorzulegen. Für den Mieter, Pächter oder Käufer ist dies hilfreich, da sich Informationen zu Energie- bzw.
Nebenkosten einschätzen lassen.
Ein Energieausweis wird entweder nach
dem tatsächlichen Verbrauch oder dem rechnerischen Energiebedarf des
Gebäudes erstellt.
Als Energieberater bestätigten die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.